Ist es Pflicht, einen Termin zu vereinbaren?
Ja, die Kontrollen werden derzeit ausschließlich auf Termin durchgeführt, mit Ausnahme von Nutzfahrzeugen über 3.5T, Anhänger,Wohnwagen und landwirtschaftlichen Fahrzeugen, die ohne Termin vorgefahren werden können.
Die Terminvereinbarung kann über unser Terminportal oder über unser Call Center (087/39.39.49) erfolgen. Für die Terminvereinbarung ist die Zulassungsbescheinigung erforderlich. Es ist nicht möglich einen Termin per E-Mail oder Facebook zu vereinbaren.
Wir erinnern Sie daran, dass Sie Ihr Fahrzeug bis zu 2 Monaten vor dem Referenzdatum für Fahrzeuge mit einer Periodizität von einem Jahr (1 Monat vor dem Referenzdatum für Fahrzeug mit einer Periodizität von 6 Monaten) vorgefahren werden kann, ohne das Referenzdatum zu verändern.
Im Falle einer verspäteten Präsentation müssen wir gemäß den Bestimmungen eine Zusatzgebühr für die Verspätung berechnen (siehe Gebühren) und Ihnen das Recht entziehen, einen Bonus auf die Gültigkeit der Prüfbescheinigung zu beanspruchen.