Vorfahren eines Neuwagens nach Zulassung
Für Nutzfahrzeuge (und sonstige Fahrzeuge mit einem spezifischen Verwendungszweck) sind bestimmte Ausstattungen und/oder Anpassungen sowie die Montage von Zubehörteilen notwendig, damit das Fahrzeug seinen Zweck erfüllt.
Dazu müssen diese Fahrzeuge nach der Zulassung und vor ihrer Inbetriebnahme bei der technischen Prüfstelle vorgefahren werden, um deren Konformität zu prüfen, die Nutzlast zu ermitteln und zu kontrollieren, dass die verschiedenen Elemente des Fahrzeugs den Vorschriften entsprechen. Es ist leer fortzufahren, allerdings mit den für dessen Nutzung benötigten Ausstattungen und zu mindestens 90 % gefülltem Kraftstoff-/Trinkwasser-/Gastank.