Abgelaufen
Die Prüfung findet statt, vorausgesetzt man ist im Besitz des abgelaufenen Identitätsnachweises und der von der Gemeindeverwaltung ausgestellten Bestätigung, die den Antrag auf Verlängerung beweist. Der Antrag auf eine provisorische Führerschein und/ oder den Führerschein wird in der Datenbank des Prüfungszentrums aufbewahrt und nur auf Vorlage des ordnungsgemäßen Identitätsnachweises ausgeliefert.
Ohne Bestätigung des Antrags auf Verlängerung findet die Prüfung nicht statt.