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Oldtimer

#Periodische Kontrolle

Seit dem 1. Januar 2019 unterliegen die in der Wallonie eingeschriebenen Fahrzeuge einer periodischen Kontrolle.

Welche Fahrzeuge?

Die Fahrzeuge, die seit mehr als 30 Jahren eingeschrieben sind, können als Oldtimer angemeldet werden.

Im Hinblick auf die (Neue-)Registrierung unter einem spezifischen ‚O‘-Kennzeichen wird eine erste  Kontrolle durchgeführt und ein Zulassungsantrag wird ausgestellt, wenn keine Mängel aufgefunden wurden, die zu einer Nachkontrolle führen.

Je nach Alter des Fahrzeugs, ist jetzt eine periodische jährliche oder zweijährige Überprüfung erforderlich. Ab dem Moment wo das Fahrzeuge 50 Jahre alt ist, unterliegt dieses keine periodischen Kontrolle mehr.

 

Begrenzte Nutzung

Oldtimer-Fahrzeuge dürfen für alle Zwecke benutzt werden, mit Ausnahme von:

  • Kommerzielle oder professionelle Benutzung;
  • Fahrten Wohnsitz-Arbeit und Wohnsitz-Schule;
  • bezahlte und kostenlose Transporte, die angeglichen an bezahlte Personentransporte sind;
  • Gebrauch als Maschine oder Werkzeug, sowie für Interventionsaufgaben.

#Periodische Kontrolle

Wann?

Abhängig vom Alter Ihres Fahrzeugs, das unter dem ‚O‘-Kennzeichen registriert ist, ist eine technische Kontrolle erforderlich oder nicht:

Fahrzeuge zwischen 25 und 30 Jahren: unterliegen einer periodischen jährlichen Oldtimer Kontrolle.

Fahrzeuge zwischen 30 und 50 Jahren: unterliegen alle 2 Jahren einer periodischen Oldtimer Kontrolle.

Fahrzeuge zwischen 30 und 50 Jahren, die einen historischen Charakter aufweisen: Ab der historische Anerkennung, unterliegen sie keine periodische Kontrolle mehr (außer vor der Neuanmeldung unter unter einem neuen Kennzeichen).

Fahrzeuge die älter als 50 Jahre sind: Ab dem Moment wo das Fahrzeuge 50 Jahre alt ist, unterliegt dieses keine periodischen Kontrolle mehr (außer vor der Neuanmeldung unter unter einem neuen Kennzeichen).

Ihr Fahrzeug ist über 25 Jahre alt und bereits unter einem ‚O‘–Kennzeichen registriert?  Eine Übergangszeit ist vorgesehen.  Sie müssen sich innerhalb von 3 Jahren, d.h. bis spätestens zum 19.05.2021, präsentieren.

Die Kontrollen beziehen sich auf alle Fahrzeugkomponenten, werden jedoch nach dem Datum der Erstzulassung durchgeführt. Ihr Fahrzeug wird somit mit den technischen Standards verglichen, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung gültig waren.

Historischer Charakter

Für Fahrzeuge zwischen 30 und 50 Jahren ist es nun möglich, den historischen Charakter anzuerkennen. Ein Fahrzeug präsentiert ein historisches Interesse, wenn es die folgenden 3 Bedingungen erfüllt:

1. Es wurde vor mindestens dreißig Jahren gebaut oder zum ersten Mal registriert.
2. Sein Typ wird nicht mehr produziert.
3. Es ist historisch und in seinem ursprünglichen Zustand erhalten, und es wurden keine wesentlichen Änderungen an den technischen Eigenschaften seiner Hauptkomponenten vorgenommen.

Diese Anerkennung wird nur auf Wunsch des Kunden durchgeführt und erfordert immer eine vollständige Kontrolle des Fahrzeugs sowie die Erstellung einer spezifischen Akte durch den lokalen Verantwortlichen. Je nach Fall kann der historische Charakter direkt gewährt oder direkt abgelehnt werden. Im Zweifelsfall wird die Akte zur Analyse und Entscheidung an unsere Aufsichtsbehörde weitergeleitet. Jede Dokumentation in Bezug auf den Typ / Fahrzeugmodell ist ein klares Plus.

GEBÜHREN :
Für die Erstellung der Akte zur Anfrage als historischer Charakter wird ein Betrag von 55,70 € beantragt.
Wenn der historische Charakter gewährt wird, wird ein zusätzlicher Betrag von 31,30-€ geltend gemacht.

Ausgestellte Dokumente

Im Anschluss der periodischen Kontrolle, erhalten Sie folgende Dokumente:

Die Prüfbescheinigung, die dem Zustand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Präsentation entspricht.

 

Auf Anfrage des Kunden:

– Ein Zulassungsantrag zur Erlangung von einem ‘O’-Kennzeichen

– Einen Hinweis auf der technischen Prüfbescheinigung, der sich auf die Zuordnung des historischen Charakters bezieht:

  – OLDTIMER: Fahrzeug mit historischem Charakter

   – OLDTIMER: Historischer Charakter NICHT gewährt

   – OLDTIMER: Historischer Charakter wird derzeit geprüft

– Nur für die Oldtimer, die nicht der periodischen jährlichen Kontrolle unterliegen, wird ein Hinweis, der die Gültigkeit der technischen Prüfbescheinigung auf 2 Jahre beschränkt (was zum Beispiel das Fahren mit dem Fahrzeug in einigen Ländern erlaubt) vermerkt.

#Oldtimer aus dem Ausland

Wenn Sie ein Fahrzeug aus dem Ausland als Oldtimer anmelden möchten, müssen Sie über die ursprüngliche ausländische Zulassungsbescheinigung verfügen. Wir empfehlen Ihnen, zuerst ein Zollamt aufzusuchen.

Sie müssen dann Ihr Fahrzeug zur technischen Kontrolle vorfahren. Nach einer gültigen technischen Kontrolle erhalten Sie einen Antrag auf Zulassung als Oldtimer. Dies muss unterschrieben und dann von Ihrem Versicherer validiert werden, bevor es zur KZS vorgelegt werden kann.

Für weitere Informationen zu diesem Thema empfehlen wir Ihnen, sich unter 087/57.20.30 an unseren Kundendienst zu wenden.