Ein Fahrzeug zum Verkauf/Kauf vorfahren … ja, aber mit welchem Nummernschild?
Sie sind eine Privatperson und verkaufen oder kaufen ein Fahrzeug? Entdecken Sie das vereinfachte Verfahren.
Ab dem 1. Juni 2019 werden für die Gebrauchtwagenkontrolle keine Handelsschilder (Z/ZZ) mehr benötigt. Bei der technischen Kontrolle, entscheiden Sie sich jetzt für die Nummernschilder Ihrer Wahl!
Wenn es sich um ein geliehenes Nummernschild handelt, muss dieses jedoch belgisch und nicht gestrichen worden sein. Dieses muss immer noch einem Fahrzeug zugeordnet sein.
Die Vorschriften, die auf der öffentlichen Straße zu beachten sind, bleiben geltend, insbesondere in Bezug auf Ihren Versicherungsschutz.
Vereinbaren Sie einen Termin, dies ändert alles!
Sparen Sie Zeit! Für Ihre Gebrauchtwagenkontrolle, vereinbaren Sie einen Termin auf unserer Webseite.
V Vermeiden Sie Warteschlangen.
V Wählen Sie aus unseren 25 Prüfstellen.
NEU Sie importieren ein Fahrzeug?
Ihr Fahrzeug war in einem anderen EU-Mitgliedstaat angemeldet? Melden Sie es über Ihre Versicherung an. Registrieren Sie sich vorab auf der WebDIV!
Finden Sie hier die Informationen und Bedingungen.