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Sondersitzungen sind Kandidaten mit unzureichenden geistigen und intellektuellen Fähigkeiten vorbehalten.

Eine durch eine anerkannte Stelle erstelle Diagnose muss bestätigen, dass sie nicht über die ausreichenden geistigen oder intellektuellen Fähigkeiten verfügen, um die theoretische Prüfung in einer gewöhnlichen Sitzung abzulegen.

Angepasste Sitzungen sind folgenden Kandidaten vorbehalten:
– Bewerber, deren Muttersprache eine der Prüfungssprachen ist (Französisch oder Deutsch) und deren Alphabetisierungsniveau unzureichend ist.
Eine anerkannte Stelle muss bescheinigen, dass sie die Prüfungssprache nicht ausreichend beherrschen, um die theoretische Prüfung in einer gewöhnlichen Sitzung abzulegen, aber eine ausreichende Beherrschung der Sprache anerkennen, um die Prüfung in einer angepassten Sitzung abzulegen.
– Bewerber, deren Muttersprache keine Prüfungssprache ist.

Eine anerkannte Stelle muss nachweisen, dass sie eine der Prüfungssprache nicht ausreichend beherrschen, um die Prüfung in einer gewöhnlichen Sitzung abzulegen, aber dass sie über ein A2-Sprachniveau verfügen, das es ihnen ermöglicht, die Prüfung in angepassten Sitzungen abzulegen.

Der Termin für die theoretische Prüfung in einer Sondersitzung oder angepassten Sitzung kann über unser Online-Portal https://rendezvous.permisconduire.be/home/index.html oder über unseren Kundendienst unter der Nummer 087/57.20.30 vereinbart werden.

Die Einschreibungen für die neuen Sondersitzungen und angepassten Sitzungen sind seit dem 15. November 2024 möglich. Diese werden ab dem 1. Dezember 2024 in den Prüfungszentren organisiert.

Die alten Bescheinigungen werden ab dem 1. Dezember 2024 nicht mehr akzeptiert.