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Grüne Prüfbescheinigung

Normale Gültigkeit

Eine grüne Prüfbescheinigung, d.h. eine sogenannte Bescheinigung ‚mit normaler Gültigkeit‘ wird ausgestellt, wenn Ihr Fahrzeug keine Mängel aufweist, die die Sicherheit seiner Insassen oder der anderen Straßenverkehrsteilnehmer gefährden. Auch die gemessenen Werte seines Schadstoffausstoßes entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.

Keine festgestellten Mängel

In diesem Fall entspricht das Fahrzeug den technischen Vorschriften, der gesetzlich definierten Kontrollpunkte. Die grüne Prüfbescheinigung hat in diesem Fall den Vermerk: “Das Fahrzeug entspricht den technischen Vorschriften”.

 

Trotz allem bedeutet die Ausstellung einer grünen Bescheinigung nicht notwendigerweise, dass Ihr Fahrzeug keinerlei Mangel aufweist; darauf können Strafcodes vermerkt sein, die in folgende Rubriken aufgeteilt sind:

Geringfügig – Mängel, die ohne Nachprüfung zu beheben sind

Es wird auf einen Mangel oder mehrere Mängel in Bezug auf die technischen Bestimmungen hingewiesen. Dabei handelt es sich um Mängel, die Sie ohne spezifische Kenntnisse oder Geräte beheben können. Sie sind möglichst schnell zu beheben, erfordern jedoch keine Nachprüfung.

Geringfügig – Zu beobachtende Mängel

Es wird auf ein Element oder auf mehrere Elemente hingewiesen, das oder die zum Zeitpunkt der Prüfung nicht gefährlich ist oder sind, das oder die der Kunde jedoch im Auge behalten muss.

3 Monate begrenzte Gültigkeit

Eine grüne Prüfbescheinigung mit dreimonatiger Gültigkeit wird ausgestellt, wenn Ihr Fahrzeug keine Mängel aufweist, die die Sicherheit seiner Insassen oder sonstiger Straßenverkehrsteilnehmer gefährden, es jedoch nicht über die gesetzlich erforderlichen Dokumente verfügt, um die Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften zu bescheinigen.

Eine solche Prüfbescheinigung ist mit folgenden Bemerkungen ausgestellt:

Geringfügig - Mängel, die zu beheben sind und eine Nachprüfung erfordern

Es wurden administrative Unzulänglichkeiten oder eine Nichtkonformität festgestellt. Das ist innerhalb von 3 Monaten zu beheben, und das Fahrzeug muss erneut vorgefahren werden.

Es kann auch eine oder mehrere andere zusammengesetzte Bemerkungen beinhalten:

Geringfügig – Mängel, die ohne Nachprüfung zu beheben sind

Es wird auf einen Mangel oder mehrere Mängel in Bezug auf die technischen Bestimmungen hingewiesen. Dabei handelt es sich um Mängel, die Sie ohne spezifische Kenntnisse oder Geräte beheben können. Sie sind möglichst schnell zu beheben, erfordern jedoch keine Nachprüfung.

In diesem Fall werden diese Mängel während einer Nachprüfung nicht systematisch erneut überprüft. Wenn Sie jedoch möchten, dass sie überprüft werden, müssen Sie dies zu Beginn der Präsentation bei unseren Mitarbeitern anfordern.

Geringfügig – Zu beobachtende Mängel

Es wird auf ein Element oder auf mehrere Elemente hingewiesen, das oder die zum Zeitpunkt der Prüfung nicht gefährlich ist oder sind, das oder die der Kunde jedoch im Auge behalten muss.

In diesem Fall werden diese Mängel während einer Nachprüfung nicht systematisch erneut überprüft. Wenn Sie jedoch möchten, dass sie überprüft werden, müssen Sie dies zu Beginn der Präsentation bei unseren Mitarbeitern anfordern.