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Bedingungen

KATEGORIE B

     Seit mindestens 8 Jahren Inhaber und Träger eines gültigen belgischen oder europäischen Führerscheins der Kategorie B sein

kategorie B+E- C1 - C - C1+E - C+E

  1. Mindestens 24 Jahre alt sein
  2. Seit mindestens 6 Jahren Inhaber und Träger eines gültigen belgischen oder europäischen Führerscheins der Prüfungskategorie sein

KATEGORIE D1 - D - D1+E - D+E

  1. Mindestens 27 Jahre alt sein
  2. Seit mindestens 6 Jahren Inhaber und Träger eines gültigen belgischen oder europäischen Führerscheins der Prüfungskategorie sein

 

Außer für einen selben Prüfungsanwärter während des Jahres vor der Ausstellung des provisorischen Führerscheins nicht als Fahrbegleiter auf einen anderen provisorischen Führerschein vermerkt worden sein. Dieses Verbot gilt jedoch nicht:

- gegenüber den eigenen Kindern oder Mündeln oder denen des Ehepartners
- oder wenn der Fahrbegleiter und der Prüfungsanwärter beim Landesamt für soziale Sicherheit als Personalmitglieder desselben Unternehmens, das die Ausbildung der in seinem Dienst stehenden Fahrer gewährleistet, eingetragen sind
- oder aber wenn der Fahrbegleiter und der Prüfungsanwärter bei einer Feuerwehr zusammenarbeiten

(Diese Regelung gilt nicht für einen provisorischen Führerschein Modell 18 Monate.)

In Belgien eingetragen sein sowie Inhaber und Träger eines in Belgien ausgestellten Personalausweises sein.

Innerhalb von 3 Jahren vor dem Datum der Ausstellung des provisorischen Führerscheins nicht vom Fahrrecht enthoben worden sein und gegebenenfalls die möglicherweise vom Richter auferlegten Prüfungen bestanden haben.

Ein Fahrer, der ausschließlich ein auf seine Behinderung abgestimmtes Fahrzeug fahren kann, darf bei der Ausbildung nicht als Fahrbegleiter fungieren.

 

 

Fermer