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GEBRAUCHTWAGENKONTROLLE

Ziel dieser Kontrolle ist es, dem Käufer eine Art Verbraucherschutz zu bieten. Üblicherweise fährt der Verkäufer das Auto mit seinen eigenen Nummernschildern für die technische Gebrauchtwagenkontrolle vor.  Allerdings bezieht sich die Aufgabe der technischen Kontrolle auf die Fahrzeuge und nicht auf ihren Eigentümer. Die Prüfstellen werden ihre Aufgabe, unabhängig von der Person die sich vorstellt, erledigen.

Sie können Ihr Fahrzeug unter folgenden Bestimmungen mit den Nummernschilder Ihrer Wahl präsentieren:

  • Mit dem letzten Kennzeichen des Fahrzeugs.
  • Mit anderen belgischen Kennzeichen, die nicht abgemeldet sind. Ein Nummernschild gilt als abgemeldet, wenn dieses an die KFZ-Zulassungsstelle zurückgegeben wurde, verloren oder gestohlen oder wenn dieses seit mehr als 4 Monaten keinem Fahrzeug mehr zugewiesen ist.
  • Ab dem 04.01.2021 haben Sie die Möglichkeit, ein sogenanntes „Nationales Kennzeichen“ zu verwenden, das für jede in Belgien ansässige natürliche oder juristische Person bestimmt ist. Dieses Kennzeichen ist über einen Zeitraum von 20 aufeinander folgenden Kalendertagen einem einzelnen Fahrzeug zugewiesen. Die Gültigkeit ist anhand der 2 grünen Aufkleber auf dem Kennzeichen (Tag und Monat) gekennzeichnet. Dieses Kennzeichen ist weiß mit grünen Zeichen und beginnt mit den Buchstaben „UA“, gefolgt vom Jahr.

 

Die Verwendung von Händlerkennzeichen ist ausschließlich Fachleuten vorbehalten. Letztere müssen anhand einer Bescheinigung „Nutzung von Händlerkennzeichen“ nachweisen, dass sie bevollmächtigt sind Fahrzeuge mit einem Händlerkennzeichen vorzufahren. Es werden ausschließlich BENELUX-Kennzeichen akzeptiert.

Wie dem auch sei, als Käufer sollten Sie - um jegliches Missverständnis und jegliche Enttäuschung zu vermeiden - die Ihnen vorgelegten Dokumente unbedingt gründlich prüfen und die auf dem CarPass vermerkten Angaben mit dem Kilometerzähler des Fahrzeugs vergleichen.

Fermer