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Duplikate

Zulassungsbescheinigung:

Wenden Sie sich an die Polizei, um eine Verlusterklärung zu erhalten, die dazu dient, einen Zulassungsantrag bei Ihrem Versicherer auszustellen.

 

Konformitätsbescheinigung:

Wenn die Übereinstimmungsbescheinigung durch eine technischen Prüfstelle nach einer Vollabnahme ausgestellt wurde, bitten wir Sie Ihre Anfrage an unsere Aufsichtsbehörde zu zusenden. Befolgen Sie dazu das auf der SPW-Webseite beschriebene Verfahren.

 

Letze Prüfbescheinigung:

Wenn Sie Eigentümer des Fahrzeugs sind, erstellt die Prüfstelle auf Vorlage des Kraftfahrzeugscheins oder einer originalen, von der Polizei ausgestellten Verlusterklärung ein Duplikat gemäß dem gültigen Tarif.

Wenn Sie nicht mehr Eigentümer des Fahrzeugs sind, übermitteln Sie uns Ihre Bitte über unser Kontaktformular zusammen mit einem Eigentumsnachweis (Rechnung, Kopie Kraftfahrzeugschein, Nachweis für die Zahlung von Steuern für Ihr Fahrzeug).

 

Technisches Berichts:

Wenden Sie sich für ein Duplikat an den Hersteller oder seinen Vertreter.

 

Identifikationsbericht:

Es wird kein Duplikat ausgestellt. Im Falle des Verlusts oder Diebstahls muss das Fahrzeug erneut vorgefahren werden, und es wird ein neuer Bericht aufgesetzt.

 

Diese Dokumente müssen sich in Ihrem Fahrzeug befinden. Andernfalls begehen Sie einen Verstoß. Im Falle eines Verlusts oder Diebstahls müssen Sie sich schnellstmöglich eine Originalverlusterklärung beschaffen und die verschiedenen Verwaltungsschritte einleiten.

Fermer