X

Abgelaufen

Wenn Ihr provisorischer Führerschein (18 und/oder 36 Monate) vor weniger als 3 Jahre abgelaufen ist, können Sie einen neuen provisorischen Führerschein mit Begleiter mit einer Gültigkeit von 12 Monaten (PCP M12) bei Ihrer Gemeindeverwaltung erlangen.

Bedingungen:

  • 6 praktische Unterrichtsstunden in einer anerkannten Fahrschule absolviert haben;
  • Der provisorischen Führerschein M12 kann nur einmal angefordert werden.   

 

Um zur praktischen Prüfung zugelassen zu werden, müssen Sie die theoretische Prüfung und den Risikowahrnehmungstest vor weniger als 3 Jahren bestanden haben.

Fermer