Sonderprüfungen für Personen mit Schwierigkeiten beim Lesen oder Verständnis
Personen mit Schwierigkeiten beim Lesen oder Verständnis können gesonderte Prüfungen ablegen. Die Kandidaten werden hierbei von einem Prüfer unterstützt, der ihnen die nötigen Erläuterungen gibt, um die Fragen zu verstehen.
Die theoretische Prüfung kann nur dann in einer gesonderten Sitzung (mündlich) erfolgen, wenn:
- der Kandidat die Bescheinigung eines Psycho-Medizinisch- Sozialen Zentrums, einer Einrichtung für Sonderschulunterricht, einer Beobachtungs- und Beratungsstelle oder einer Berufsberatungsstelle vorlegt;
Taube und/oder stumme Kandidaten können die theoretische Prüfung ebenso mit einem Dolmetscher für Gebärdensprache ablegen (nur in unserem Prüfungszentrum von Wandre möglich).
Die Terminvereinbarung ist erforderlich und erfolgt über unseren Kundendienst unter der Rufnummer 087/57.20.30 oder indem Sie sich im Voraus im Prüfungszentrum mit einem gültigen originalen Personalausweis begeben.
Eine Vorauszahlung wird bei der Einschreibung verlangt.
Am Tag der Prüfung, wird das Prüfungszentrum die Bescheinigung (diese muss vorher vom Kandidaten ausgefüllt und ausgedruckt werden) prüfen. Wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind, kann die Prüfung nicht stattfinden.