K.Z.S
Jedes Motorfahrzeug (sowie jeder Anhänger mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von über 750 kg) muss in der Datenbank der Kraftfahrzeugzulassungsstelle K.Z.S. eingetragen sein, um die öffentlichen Straßen befahren zu dürfen.
Bei der Zulassung erhalten Sie eine Zulassungsbescheinigung und ein Nummernschild im europäischen Format.
Für nähere Informationen zu den im Zuge der Zulassung Ihres Fahrzeugs oder der Streichung Ihres Nummernschilds zu unternehmenden Schritten sei auf die Website des FÖD Mobilität und Transportwesen verwiesen.
Selbst wenn sie sich innerhalb unserer Infrastruktur befinden, hängen die Zweigstellen der KFZ und ihre Mitarbeiter direkt von der FöD Mobilität und Verkehr ab.