Besondere Nutzung
#Periodische Kontrolle
Fahrzeuge, die einen bestimmten Zweck erfüllen, sind ab ihrer Zulassung alle 6 Monate der technischen Kontrolle unterworfen. Zusätzlich zur Grundprüfung wird eine Kontrolle der spezifischen Ausstattung des Fahrzeugs vorgenommen.
(Français)
Ambulances, taxis, véhicules d’écolage, véhicules de location avec chauffeur, corbillards, mini bus autres que privés.
#Nachkontrolle
Haben Sie für Ihr Fahrzeug eine Prüfbescheinigung mit begrenzter Gültigkeit erhalten, muss eine Nachkontrolle an derselben Prüfstelle stattfinden, um zu prüfen, ob die festgestellten Defekte behoben worden sind.
VORSICHT
Denken Sie daran, Ihr Fahrzeug innerhalb der auf Ihrer Prüfbescheinigung vermerkten Frist vorzufahren! Wird diese Frist um 2 Monate überschritten, muss eine neue Prüfung vorgenommen werden.
#Gebrauchtwagenkontrolle
Vor der Zulassung auf den Namen eines neuen Eigentümers muss das Fahrzeug für eine technische Gebrauchtwagenkontrolle vorgefahren werden. Zusätzlich zu einer Grundprüfung werden 33 weitere Punkte geprüft. Nach dieser Kontrolle werden Ihnen verschiedene Dokumente ausgestellt:
Sofern Ihr Fahrzeug in Ordnung ist erhalten Sie eine 6-Monatige Gültigkeit (1 Jahr für Leichenwagen).
Er beinhaltet die Ergebnisse der 33 weiteren geprüften Punkte und informiert den potenziellen Käufer damit über den allgemeinen Zustand des Fahrzeugs, der sich nicht direkt auf die Sicherheit auswirkt.
Er hat eine Gültigkeit von 2 Monaten ab dem Prüfdatum.
Der Car-Pass bietet eine Rückverfolgbarkeit und Garantie in Bezug auf den Kilometerstand.
• Ist Ihr Fahrzeug vor weniger als 2 Monaten umfassend geprüft worden?
• Haben Sie nach dieser Kontrolle eine Prüfbescheinigung mit normaler Gültigkeit erhalten?
Sind diese 2 Bedingungen erfüllt, können Sie eine vereinfachte Kontrolle in Anspruch nehmen. Diese setzt sich aus einer visuellen Inspektion und einem Bremstest zusammen. Nach der Kontrolle erhalten Sie ein Dokument ‚Visuelle Inspektion des Fahrzeugs‘ mit 1-jähriger Gültigkeit. Außerdem wird Ihre letzte Prüfbescheinigung abgestempelt. Weist Ihr Fahrzeug bei der visuellen Kontrolle einen Defekt auf, wird trotz allem eine umfassende Kontrolle ausgeführt.
#Transfer
Die Übertragung eines Fahrzeugs und des dazugehörigen Kennzeichens zwischen Ehepartnern oder gesetzlich zusammenwohnenden Partnern oder Eltern an Kinder ist möglich. Bitte wenden Sie sich dazu mitsamt folgenden Dokumenten (manche sind bei der Gemeindeverwaltung erhältlich) an Ihren Versicherer:
• Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs
• Auszug aus der Eheschließungsurkunde (Ehepartner) oder Nachweis des gesetzlichen Zusammenwohnens (gesetzlich zusammenwohnende Partner)
• Auszug aus der Geburtsurkunde im Falle einer Übertragung an ein eigenes Kind
• Schreiben des Eigentümers, das die Übertragung bescheinigt
Ist die übertragende Person verstorben, müssen Sie die Fahrzeugpapiere sowie einen Auszug aus der Sterbeurkunde mitbringen (in diesem Fall ist ebenfalls die Übertragung von einem Kind an seine Eltern möglich).
Im Todesfall muss das Fahrzeug innerhalb von 4 Monaten erneut zugelassen werden. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Gebrauchtwagenprüfung vorzunehmen.
Die auf Papier ausgefüllte, unterschriebene Zulassungsanfrage muss mit den eventuellen Anhängen direkt an einem Schalter oder KFZ-Zulassungsstelle oder via bpost ausgehändigt werden.
Für Kennzeichen im alten Format (5 oder 6 Zeichen) ist die Übertragung von Kennzeichen nicht möglich.
In diesem Fall müssen Sie sich ebenso wie im Falle der Übertragung eines Fahrzeugs, aber nicht des dazugehörigen Kennzeichens bei einer technischen Prüfstelle einen Zulassungsantrag besorgen. Dabei handelt es sich um einen rein administrativen Besuch. Bitte bringen Sie folgende Dokumente mit:
• Zulassungsbescheinigung
• Konformitätsbescheinigung
• letzte Prüfbescheinigung
• Auszug aus der Eheschließungsurkunde (Ehepartner) oder Nachweis des gesetzlichen Zusammenwohnens (gesetzlich zusammenwohnende Partner)
• Auszug aus der Geburtsurkunde im Falle einer Übertragung an ein eigenes Kind (bei Ihrer Gemeindeverwaltung erhältlich)
• Schreiben des Eigentümers, das die Übertragung bescheinigt, oder aber Auszug aus der Sterbeurkunde (in diesem Fall ist auch eine Übertragung von einem Kind an seine Eltern möglich)
Bitte wenden Sie sich anschließend mitsamt folgenden Dokumenten an Ihren Versicherer:
• Zulassungsantrag
• Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs
• Auszug aus der Eheschließungsurkunde (Ehepartner) oder Nachweis des gesetzlichen Zusammenwohnens (gesetzlich zusammenwohnende Partner)
• Auszug aus der Geburtsurkunde im Falle einer Übertragung an ein eigenes Kind (bei Ihrer Gemeindeverwaltung erhältlich)
• Schreiben des Eigentümers, das die Übertragung bescheinigt, oder aber Auszug aus der Sterbeurkunde (in diesem Fall ist auch eine Übertragung von einem Kind an seine Eltern möglich)
Im Todesfall muss das Fahrzeug innerhalb von 4 Monaten erneut zugelassen werden. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Gebrauchtwagenprüfung vorzunehmen.
#LPG/GNC-Kontrolle
Wird Ihr Fahrzeug mit LPG (Flüssiggas) oder GNC (Erdgas) angetrieben? Denken Sie bitte daran, dass es somit zusätzlich zur technischen Grundprüfung einer LPG/GNC-Prüfung unterzogen werden muss.
Originalmontage oder Montage im Neuzustand
Im Falle einer Originalmontage oder einer Montage im Neuzustand wird die Anlage beim ersten Besuch geprüft.
Montage nach der Zulassung
Lassen Sie Ihr Fahrzeug erst später mit einer LPG/GNC-Anlage ausstatten, muss es erneut für eine technische Prüfung vorgefahren werden. In diesem Fall wird das Fahrzeug außerdem gewogen, und es wird ein neuer Identifikationsbericht verfasst.
VORSICHT
Eine LPG/GNC-Anlage muss in einer anerkannten Werkstatt von einem anerkannten Installateur eingebaut werden.
Nach der Kontrolle – sofern Ihre Anlage die Sicherheits- und Installationsnormen erfüllt – wird eine Vignette auf der Windschutzscheibe Ihres Fahrzeuges angebracht.
Die Demontage muss geprüft werden, und es bedarf einer administrativen Regulierung, um den Föderalen Öffentlichen Dienst Finanzen darüber zu informieren.
VORSICHT
Stellt sich an der LPG/GNC-Anlage mindestens ein Defekt heraus, und wird er/werden sie unter der Bezeichnung ‚Reparatur‘ oder ‚Regulierung mit Nachprüfung‘ vermerkt, können Sie Ihr Fahrzeug erst wieder nutzen, wenn die Reparatur vorgenommen worden ist, auch wenn sich das Fahrzeug insgesamt in einem guten Zustand befindet und inzwischen ausschließlich mit Benzin angetrieben wird..
#Anhängerkupplungskontrolle
Haben Sie Ihr Fahrzeug soeben mit einer Anhängervorrichtung ausgestattet? Denken Sie daran, dass auch sie einer Prüfung unterzogen werden muss:
Originalmontage oder Montage im Neuzustand
Im Falle einer Originalmontage oder einer Montage im Neuzustand wird die Anhängervorrichtung beim ersten Besuch geprüft.
Montage nach der Zulassung
Wenn Sie nach der Zulassung eine Anhängervorrichtung anbringen lassen, obliegt es dem Installateur oder Ihnen, Ihr Fahrzeug unaufgefordert zur Prüfung vorzufahren.
Wenn Sie nie mehr als 750 kg ziehen, wird eine Teilprüfung vorgenommen. Diese besteht in der Prüfung der Anhängervorrichtung und ihrer Befestigung sowie im Wiegen und dem Verfassen eines neuen Identifikationsberichts. Diese Prüfung wirkt sich nicht auf die Gültigkeit der Prüfbescheinigung aus.
Wenn Sie -und sei es nur gelegentlich – mehr als 750 kg ziehen, wird eine umfassende Prüfung (Grundprüfung + Prüfung der Anhängervorrichtung und ihrer Befestigung + Wiegen) vorgenommen. Sie erhalten eine Prüfbescheinigung mit 1-jähriger Gültigkeit sowie einen neuen Identifikationsbericht.
Bei der regelmäßigen Prüfung muss die vollstände Anhängervorrichtung im montierten und befestigten Zustand vorhanden sein. Andernfalls wird Ihnen eine rote Prüfbescheinigung mit 15-tägiger Gültigkeit ausgestellt.
Die Demontage einer Anhängervorrichtung erfordert eine Regulierung in einer technischen Prüfstelle. Angesichts der besonderen Fälle, die auftreten können bitten wir Sie, Kontakt mit unserem Kundendienst unter der Nummer 087/57.20.30 für mehr Auskünfte aufzunehmen.
#Umbauten/Tuning
Sobald die Änderungen oder Umbauten an Ihrem Fahrzeug vorgenommen worden sind, müssen Sie es bei der technischen Prüfstelle vorfahren, um zu prüfen, ob Sie sicher fahren können.
#Kontrolle eines importierten Fahrzeugs
Seit dem 4. Februar 2019 ist die Vignette 705 des Zollamtes durch eine elektronische Information “e-705” ersetzt worden. Letztere wird direkt an K.Z.S.-Dienste übermittelt. Der Zulassungsantrag wird nur noch von der technischen Kontrolle ausgehändigt.
Seit dem 1. April 2019 ist es möglich importierte Fahrzeuge aus der EU über WebDIV zu registrieren.
Diese Prozedur ist nur möglich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
1. Ihr Fahrzeug muss zu der Kategorie M, N, O gehören.
M: Autos und Busse
N: Lieferwagen, LKW‘s
O: Anhänger und Auflieger
Die Kategorien T, C, R und S (landwirtschaftliche Fahrzeuge, Kettenfahrzeuge und landwirtschaftliche Anhänger) sind ausgeschlossen.
2. Ihre Fahrgestellnummer muss aus 17 Zeichen bestehen.
3. Ihr Fahrzeug muss im Anschluss verzollt werden. Präsentieren Sie sich mit den Borddokumenten und dem Kaufvertrag im Büro eines Zollamtes.
4. Sie müssen Ihr Fahrzeug vorab registrieren. Besuchen Sie die Internetseite der SPF Mobilität und Transportwesen und bereiten Sie Ihren elektronischen Personalausweis vor.
Wenn all diese Schritte in der Reihenfolge ausgeführt wurden, kann die Registrierung direkt über den Versicherungsmakler erfolgen.
Für die in einem anderen EU Mitgliedsland angemeldeten Fahrzeugen, die über eine europäische Anerkennungsnummer verfügen, wird die europäische Konformitätsbescheinigung (certificate of conformity (COC)) nicht benötigt. Diese Fahrzeuge sind von der Genehmigungskontrolle befreit und dürfen sofort für eine Gebrauchtwagenkontrolle vorgefahren werden.
Alle anderen Fahrzeuge müssen über eine belgische oder europäische Konformitätsbescheinigung verfügen. Wenn nötig können Sie diese beim offiziellen Importeur der Marke oder nach einer besonderen Genehmigungsprüfung an einer dazu berechtigten technischen Prüfstelle erhalten.
Für nähere Informationen zu derartigen Prüfungen empfehlen wir Ihnen, sich mit unserem Kundendienst unter der Nummer 087/57.20.30 in Verbindung zu setzen. Rufen Sie für eine Terminvereinbarung die 087/39.39.49 an.
Anschließend muss eine Gebrauchtwagenkontrolle vorgenommen werden. Für eine derartige Kontrolle ist eine Terminvereinbarung unbedingt anzuraten. Sie erfolgt über unseren Kundendienst unter der Nummer 087/39.39.49. Für Fahrzeuge aus dem Ausland ist eine Terminvereinbarung per Internet nicht möglich. Möchten Sie ohne Termin vorfahren, müssen Sie sich an den Prüfstellenleiter wenden. Dieser wird die Möglichkeit entsprechend der Arbeitsauslastung beurteilen.
Sofern Ihr Fahrzeug die technische Kontrolle bestanden hat, wird eine Vignette vergeben und auf dem Zulassungsantrag angebracht. Suchen Sie anschließend Ihren Versicherer auf, damit er ihn abstempelt, und reichen Sie Ihren Zulassungsantrag bei der Direktion für Fahrzeugzulassungen (K.Z.S.) ein.
Für die Anmeldung eines neuen Fahrzeugs oder Wiederanmeldung unter demselben Besitzer ist die Gebrauchtwagenkontrolle nicht nötig. Alle Formalitäten werden von Ihrem Versicherungsmakler erledigt. Wir erinnern Sie daran, dass Fahrzeuge mit besonderer Nutzung der technischen Kontrolle alle 6 Monate unterworfen sind..
#Kontrolle nach Unfall (PKW, Kleintransporter, Wohnmobile, Besondere Nutzung)
Wenn Ihr Fahrzeug einen Unfall hatte, kann es auf Beschluss eines Sachverständigen einer Kontrolle nach einem Unfall unterzogen werden. Sinn und Zweck dieser Prüfung ist es zu prüfen, ob Ihr Fahrzeug erneut für den Verkehr zugelassen werden kann, ohne die Sicherheit seiner Insassen sowie die der anderen Straßenverkehrsteilnehmer zu gefährden.
Zusätzlich zu einer Basiskontrolle werden spezifische Messungen der Geometrie der Räder und des Fahrgestells durchgeführt. Die Beurteilung erfolgt aufgrund der dimensionalen Daten, die vom Hersteller geliefert wurden.
Nach dieser Kontrolle erhalten Sie eine Prüfbescheinigung, die auf die etwaigen Defekte hinweist, sowie den Bericht zu den geometrischen Messungen.
VORSICHT
Eine Kontrolle nach einem Unfall ändert auf keinen Fall das Referenzdatum der regelmäßigen Prüfung und gewährt somit höchstens eine Gültigkeit bis zur nächsten regelmäßigen Prüfung. Diese Kontrolle kann anstelle der periodischen Kontrolle stattfinden, wenn sie während eines Zeitraums von 1 Monat vor dem Referenzdatum vorgenommen wird.