LKW
#Periodische Kontrolle
Schwere Nutzfahrzeuge werden ab ihrer Verkehrszulassung einer jährlichen technischen Prüfung unterzogen. Ihr Fahrzeug muss nach seiner Verkehrszulassung somit spontan vorgefahren werden.
Für Kranfahrzeuge beträgt das Grundintervall zwischen den regelmäßigen Kontrollen 2 Jahre. Für Fahrzeuge dieses Typs gilt das Bonussystem nicht..
#Nachkontrolle
Haben Sie für Ihr Fahrzeug eine Prüfbescheinigung mit begrenzter Gültigkeit erhalten, muss eine Nachkontrolle an derselben Prüfstelle stattfinden, um zu prüfen, ob die festgestellten Defekte behoben worden sind.
ACHTUNG
Denken Sie daran, Ihr Fahrzeug innerhalb der auf Ihrer Prüfbescheinigung vermerkten Frist vorzufahren! Wird diese Frist um 2 Monate überschritten, muss eine neue Prüfung vorgenommen werden.
#Administrative Kontrolle vor Verkauf
Vor der Zulassung auf den Namen des neuen Eigentümers müssen lediglich die Fahrzeugpapiere für eine administrative Kontrolle vorgelegt werden, um das Formular für den Zulassungsantrag ausfüllen und bestätigen zu lassen.
Nach der Zulassung muss der neue Eigentümer das Fahrzeug für eine umfassende Kontrolle und einen Wiegevorgang an der technischen Prüfstelle vorfahren.
#Zulassung
Unmittelbar nach der Zulassung eines Neufahrzeugs und vor seiner Verkehrszulassung müssen Sie es bei der technischen Prüfstelle vorfahren, um eine umfassende Kontrolle vornehmen und es wiegen zu lassen.
Wenn es sich um die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs handelt, ist vor der Zulassung auf den Namen eines neuen Eigentümers eine administrative Kontrolle erforderlich. Dabei sind lediglich die Fahrzeugpapiere bei der technischen Kontrolle vorzulegen, um den Zulassungsantrag ausfüllen und bestätigen zu lassen.
Nach der Zulassung müssen Sie Ihr Fahrzeug für eine umfassende Kontrolle und einen Wiegevorgang erneut vorfahren.
Nach Ihrem Besuch wird ein Identifikationsbericht verfasst. Er beinhaltet folgende Angaben:
• Leergewicht
• Höchstzulässiges Gesamtgewicht und zulässiges technisches Gewicht (MMA und MTA)
• Höchstzulässiges Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs
• Art des etwaigen Anhängers
• Zuggewicht (im Falle eines Anhängers)
• Nutzlastkapazität (Höchstgewicht der Beladung, die vom Fahrzeug transportiert werden kann)
#ADR-Kontrolle
Für Gefahrenguttransporte bestimmte LKW sind einer vierteljährlichen technischen Kontrolle sowie einer jährlichen spezifischen Kontrolle unterworfen. Nach dieser spezifischen Kontrolle – sofern Ihr Fahrzeug die Normen erfüllt – erhalten Sie eine 1 Jahr lang gültige ADR-Zulassungsbescheinigung. Die ADR-Zulassungsbescheinigung ist ausschließlich gültig, wenn sie mit einer gültigen Prüfbescheinigung einhergeht.
ACHTUNG
Wird für Ihr Fahrzeug ein ‚Gefahrenguttransportverbot‘ ausgestellt, können Sie Ihr Fahrzeug weiterhin nutzen, sofern Sie damit keine gefährlichen Güter befördern. Die Unzulänglichkeiten sind jedoch zu reparieren, bevor die Gefahrenguttransporte erneut aufgenommen werden können.
Erhalten Sie mit dem Bonussystem eine um 6 Monate verlängerte Gültigkeit Ihrer Prüfbescheinigung.
Wird Ihnen nach der umfassenden regelmäßigen Kontrolle eine grüne Prüfbescheinigung (ohne Nachprüfung) ausgestellt, und sind die entscheidenden Sicherheitselemente in Ordnung, können Sie in den Genuss einer verdoppelten Gültigkeit kommen.
#Anhängerkupplungskontrolle
Haben Sie Ihr Fahrzeug soeben mit einer Anhängervorrichtung ausgestattet? Denken Sie daran, dass auch sie geprüft werden muss:
Im Falle einer Originalmontage oder einer Montage im Neuzustand wird die Anhängervorrichtung beim ersten Besuch geprüft. Die Anhängelasten des Fahrzeuges sind dem ausgestellten Identifikationsbericht zu entnehmen.
Wenn Sie nach der Zulassung eine Anhängervorrichtung anbringen lassen, obliegt es dem Installateur oder Ihnen, Ihr Fahrzeug unaufgefordert zur Kontrolle vorzufahren. Dabei wird eine umfassende Kontrolle (Grundprüfung + Kontrolle der Anhängervorrichtung und ihrer Befestigung + Wiegen) vorgenommen. Sie erhalten eine neue Prüfbescheinigung sowie einen neuen Identifikationsbericht.
Bei der periodischen Kontrolle muss die vollstände Anhängervorrichtung im montierten und befestigten Zustand vorhanden sein. Andernfalls wird Ihnen eine rote Prüfbescheinigung mit 15-tägiger Gültigkeit ausgestellt.
Das Fahrzeug wird gewogen, und es wird ein neuer Identifikationsbericht verfasst.
#Umbauten/Tuning
Sobald die Änderungen oder Umbauten an Ihrem Fahrzeug vorgenommen worden sind, müssen Sie es bei der technischen Prüfstelle vorfahren, um zu prüfen, ob Sie sicher fahren können.
Wenn sich die Umbauten auf das Leergewicht des Fahrzeugs auswirken, muss es ebenfalls gewogen werden, und es wird ein neuer Identifikationsbericht verfasst.
#Kontrolle eines importierten Fahrzeugs
Seit dem 4. Februar 2019 ist die Vignette 705 des Zollamtes durch eine elektronische Information “e-705” ersetzt worden. Letztere wird direkt an K.Z.S.-Dienste übermittelt. Der Zulassungsantrag wird nur noch von der technischen Kontrolle ausgehändigt.
Seit dem 1. April 2019 ist es möglich importierte Fahrzeuge aus der EU über WebDIV zu registrieren.
Diese Prozedur ist nur möglich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
1. Ihr Fahrzeug muss zu der Kategorie M, N, O gehören.
M: Autos und Busse
N: Lieferwagen, LKW‘s
O: Anhänger und Auflieger
Die Kategorien T, C, R und S (landwirtschaftliche Fahrzeuge, Kettenfahrzeuge und landwirtschaftliche Anhänger) sind ausgeschlossen.
2. Ihre Fahrgestellnummer muss aus 17 Zeichen bestehen.
3. Ihr Fahrzeug muss im Anschluss verzollt werden. Präsentieren Sie sich mit den Borddokumenten und dem Kaufvertrag im Büro eines Zollamtes.
4. Sie müssen Ihr Fahrzeug vorab registrieren. Besuchen Sie die Internetseite der SPF Mobilität und Transportwesen und bereiten Sie Ihren elektronischen Personalausweis vor.
Wenn all diese Schritte in der Reihenfolge ausgeführt wurden, kann die Registrierung direkt über den Versicherungsmakler erfolgen.
Für die in einem anderen EU Mitgliedsland angemeldeten Fahrzeugen, die über eine europäische Anerkennungsnummer verfügen, wird die europäische Konformitätsbescheinigung (certificate of conformity (COC)) nicht benötigt. Diese Fahrzeuge sind von der Genehmigungskontrolle befreit und dürfen sofort für eine administrative Kontrolle vorgefahren werden.
Alle anderen Fahrzeuge müssen über eine belgische oder europäische Konformitätsbescheinigung verfügen. Wenn nötig können Sie sie beim offiziellen Importeur der Marke oder nach einer besonderen Genehmigungskontrolle an einer dazu berechtigten technischen Prüfstelle erhalten.
Für nähere Informationen zu derartigen Kontrollen empfehlen wir Ihnen, sich mit unserem Kundendienst unter der Nummer 087/57.20.30 in Verbindung zu setzen. Rufen Sie für eine Terminvereinbarung die 087/39.39.49 an.
Beim Besitzerwechsel ist eine administrative Kontrolle vorzunehmen. Dafür ist eine Terminvereinbarung nicht möglich. Bitte fahren Sie spontan an der Prüfstelle Ihrer Wahl vor.
Sofern Ihr Fahrzeug die technische Kontrolle bestanden hat, wird eine Vignette vergeben und auf dem Zulassungsantrag angebracht. Suchen Sie anschließend Ihren Versicherer auf, damit er ihn abstempelt, und reichen Sie Ihren Zulassungsantrag bei der Kraftfahrzeugszulassungsstelle (K.Z.S.) ein.
Für die Anmeldung eines neuen Fahrzeugs oder Wiederanmeldung unter demselben Besitzer ist die administrative Kontrolle nicht nötig. Alle Formalitäten werden von Ihrem Versicherungsmakler erledigt.
Nach der Zulassung müssen Sie Ihr Fahrzeug für eine umfassende Kontrolle und einen Wiegevorgang erneut an der technischen Prüfstelle vorfahren.
#Kontrolle nach Unfall (LKW, Busse, Anhänger)
Wenn Ihr Fahrzeug einen Unfall hatte, kann es auf Beschluss eines Sachverständigen einer Kontrolle nach einem Unfall unterzogen werden. Sinn und Zweck dieser Prüfung ist es zu prüfen, ob Ihr Fahrzeug erneut für den Verkehr zugelassen werden kann, ohne die Sicherheit seiner Insassen sowie die der anderen Straßenverkehrsteilnehmer zu gefährden.
Nach dieser Kontrolle erhalten Sie eine Prüfbescheinigung, die auf die etwaigen Defekte hinweist, sowie den Bericht zu den geometrischen Messungen.
ACHTUNG
Eine Kontrolle nach einem Unfall ändert auf keinen Fall das Referenzdatum der regelmäßigen Prüfung und gewährt somit höchstens eine Gültigkeit bis zur nächsten regelmäßigen Prüfung.
Diese Kontrolle kann anstelle der periodischen Kontrolle stattfinden, wenn sie während eines Zeitraums von 1 Monat vor dem Referenzdatum vorgenommen wird.