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Landwirtschafts- fahrzeuge

#Periodische Kontrolle

Periodische Kontrolle

Fahrzeuge folgendes Types sind nicht der regelmäßigen technischen Prüfung unterworfen, d.h. sie müssen nicht mehr an der technischen Prüfstelle vorfahren, es sei denn, der Eigentümer wechselt.
•Traktoren deren zulässiges Gesamtgewicht 3.500 Kg nicht überschreitet.
•Alle Traktoren, die (laut Kundenerklärung) ausschließlich:

o Landwirtschafts-, Gartenbau-, Forstwirtschaft-, Fischzuchtaufgaben zugewiesen wurde.
o Von Wegeämter oder Ihre Subunternehmer benutzt werden.

In den anderen Fällen unterliegen die Traktoren der periodischen Kontrolle nach den folgenden Regeln:
•Alle 2 Jahre, wenn das ZGG höher als 3.500 Kg ist, ohne 7.500 Kg zu überschreiten.
•Jedes Jahr, wenn das ZGG höher als 7.500 Kg ist.

#Zulassung

Zulassung eines Neufahrzeugs

Unmittelbar nach der Zulassung eines Neufahrzeugs und vor seiner Verkehrszulassung müssen Sie ihn bei der technischen Prüfstelle vorfahren, um eine umfassende Kontrolle vornehmen und ihn wiegen zu lassen.

Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs

Wenn es sich um die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs handelt, ist vor der Zulassung auf den Namen eines neuen Eigentümers eine administrative Kontrolle erforderlich. Nach der Zulassung müssen Sie also Ihr Fahrzeug für eine umfassende Kontrolle und einen Wiegevorgang vorfahren.

Identifikationsbericht

Nach Ihrem Besuch wird ein Identifikationsbericht verfasst. Er beinhaltet folgende Angaben:

• Leergewicht
• Höchstzulässiges Gesamtgewicht (MMA)
• Anhängelasten
• Nutzlastkapazität (Höchstgewicht der Beladung, die vom Fahrzeug transportiert werden kann)

#Nachkontrolle

Haben Sie für Ihr Fahrzeug eine Prüfbescheinigung mit begrenzter Gültigkeit erhalten, muss eine Nachkontrolle an derselben Prüfstelle stattfinden, um zu prüfen, ob die festgestellten Defekte behoben worden sind.

VORSICHT

Denken Sie daran, Ihr Fahrzeug innerhalb der auf Ihrer Prüfbescheinigung vermerkten Frist vorzufahren! Wird diese Frist um 2 Monate überschritten, muss eine neue Prüfung vorgenommen werden

#Administrative Kontrolle vor Verkauf

Vor der Zulassung auf den Namen des neuen Eigentümers müssen lediglich die Fahrzeugpapiere für eine administrative Kontrolle vorgelegt werden, um das Formular für den Zulassungsantrag ausfüllen und bestätigen zu lassen.

Nach der Zulassung muss der neue Eigentümer das Fahrzeug für eine umfassende Kontrolle und einen Wiegevorgang an der technischen Prüfstelle vorfahren.

#Kontrolle eines importierten Fahrzeugs

Seit dem 4. Februar 2019 ist die Vignette 705 des Zollamtes durch eine elektronische Information “e-705” ersetzt worden. Letztere wird direkt an K.Z.S.-Dienste übermittelt. Der Zulassungsantrag wird nur noch von der technischen Kontrolle ausgehändigt.

Anerkennungsprozedur

Für die in einem anderen EU Mitgliedsland angemeldeten Fahrzeugen, die über eine europäische Anerkennungsnummer verfügen, wird die europäische Konformitätsbescheinigung (certificate of conformity (COC)) nicht benötigt. Diese Fahrzeuge sind von der Genehmigungskontrolle befreit und dürfen sofort für eine administrative Kontrolle vorgefahren werden.

Alle anderen Fahrzeuge müssen über eine belgische oder europäische Konformitätsbescheinigung verfügen. Wenn nötig können Sie sie beim offiziellen Importeur der Marke oder nach einer besonderen Genehmigungskontrolle an einer dazu berechtigten technischen Prüfstelle erhalten.

Für nähere Informationen zu derartigen Kontrollen empfehlen wir Ihnen, sich mit unserem Kundendienst unter der Nummer 087/57.20.30 in Verbindung zu setzen. Rufen Sie für eine Terminvereinbarung die 087/39.39.49 an.

Administrative Kontrolle

Beim Besitzerwechsel ist eine administrative Kontrolle vorzunehmen. Dafür ist eine Terminvereinbarung nicht möglich. Bitte fahren Sie spontan an der Prüfstelle Ihrer Wahl vor.

Sofern Ihr Fahrzeug die technische Kontrolle bestanden hat, wird eine Vignette vergeben und auf dem Zulassungsantrag angebracht. Suchen Sie anschließend Ihren Versicherer auf, damit er ihn abstempelt, und reichen Sie Ihren Zulassungsantrag bei der Kraftfahrzeugszulassungsstelle (K.Z.S.) ein.

Für die Anmeldung eines neuen Fahrzeugs oder Wiederanmeldung unter demselben Besitzer ist die administrative Kontrolle nicht nötig. Alle Formalitäten werden von Ihrem Versicherungsmakler erledigt.

Kontrolle nach der Zulassung

Nach der Zulassung müssen Sie Ihr Fahrzeug für eine umfassende Kontrolle und einen Wiegevorgang erneut an der technischen Prüfstelle vorfahren.