Abgelaufener Identitätsnachweis
Die Prüfung findet statt, wenn Sie den von der Gemeindeverwaltung ausgestellten Beleg auf Verlängerung des Ausweises und den abgelaufenen Identitätsnachweis vorlegen.
Der Antrag auf die provisorische Führerschein und/oder den Führerschein wird in der Datenbank des Prüfungszentrums aufbewahrt und wird erst auf Vorlage des ordnungsgemäßen Identitätsnachweises ausgehändigt.
Ohne Beleg des Verlängerungsantrags findet die Prüfung nicht statt.