Fahrrechten
Es gibt zwei Kategorien von entzogenen Fahrrechten:
1 ) entzogenes Fahrrecht mit Führerschein:
Eine durch die Staatsanwaltschaft auferlegte Prüfung (theoretische und/oder praktische Prüfung) ist über die freie Schulung oder einer anerkannten Fahrschule möglich.
Die praktische Prüfung in freie Schulung geschieht ohne Fahrbegleiter oder Begleitperson.
Der Kandidat kann die praktische Prüfung der Klasse B mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe ablegen und das auch wenn er seinen Führerschein mit Handschaltgetriebe erworben hat. Er kann dann seinen Originalführerschein wieder bekommen.
In dem Fall ist der Kandidat mit entzogenen Fahrrechten jedoch mit dem Ablegen eines (neues) Risikowahrnehmungstests nicht betroffen.
2) entzogenes Fahrrecht ohne Führerschein B:
12 Stunden theoretischen Unterricht der Klasse B in einer staatlich anerkannten Fahrschule sind vor Ablegung der theoretischen Prüfung erforderlich.
10 Stunden praktischen Unterricht der Klasse B in einer staatlich anerkannten Fahrschule sind vor Ablegung der praktischen Prüfung erforderlich. Dieses muss ebenfalls mit der Fahrschule durchgeführt werden.
Im Nachhinein stellt die Gemeindeverwaltung einen provisorischen Führerschein Modell 36 Monaten aus. Nach der Praktikumsdauer (Mindestens 3 Monaten), wird dem Kandidaten, dem das Recht entzogen wurde ein Fahrzeug zu führen, der Führerschein der Klasse B ausgehändigt.
Terminvereinbarung
Die theoretischen und praktischen Prüfungen werden in einem anerkannten Prüfungszentrum durchgeführt. Die Terminvereinbarung erfolgt ausschließlich bei unserem Call Center unter 087/57.20.30.
Werden die theoretischen und praktischen Prüfungen von einem Richter vorgeschrieben, so müssen sie in der Reihenfolge durchgeführt werden.
Vorbehaltlich der vom Gericht vorgesehenen Ausnahmen muss der Bewerber die Wiedereingliederungsprüfungen für die „höchste“ Klasse, die auf dem Führerschein angegeben ist ablegen.
Am Tag der Prüfung
Der Kandidat muss sich mit dem von der Staatsanwaltschaft erhaltenen Verweis des entzogenen Fahrrechts, im Prüfungszentrum präsentieren.
Nach Bestehen der Prüfungen, wird das Prüfungszentrum das Dokument der bestandenen Prüfung aushändigen (Beteiligungsdokument).
Dieses Dokument muss präsentiert werden:
- entweder bei der Staatsanwaltschaft zur Wiedererlangung des ursprünglichen Führerscheins, wenn der Kandidat wieder komplett eingeführt ist (die eventuellen psychologischen und ärztlichen Untersuchen müssen ebenfalls bestanden sein);
- oder bei der Gemeindeverwaltung, falls ein provisorischer Führerschein angesichts der Ergebnisse der psychologischen und ärztlichen Untersuchungen, ausgestellt werden muss.
Nach Ablauf des Entzugs des Fahrrechts und wenn alle Wiedereingliederungsprüfungen erfolgreich bestanden worden sind, ist der Kandidat erhält wieder das Recht ein Fahrzeug zu führen. Er kann daher seinen Führerschein zurückerhalten. In diesem Fall kann der Betroffene seinen ursprünglichen Führerschein bei der Staatsanwaltschaft einholen.