Unterrichtsstunden und Terminvereinbarung für die Prüfung
Wenn Sie sich für eine Fahrschule entschieden haben, müssen Sie sich für die Terminvereinbarung und Organisation der praktischen Prüfung an diese wenden. Die Fahrschule wird dann mit dem Prüfungszentrum den Termin festlegen und kann Sie über eventuelle Wartefristen informieren.
Unser Unternehmen ist genehmigt für die Durchführung der Prüfungen zum Erhalt der Fahrerlaubnis. Daher geben wir keine Unterrichtsstunden, um jeden Interessenskonflikt zu vermeiden.
Wir können keine Fahrschule gegenüber einer anderen bevorzugen.
Wir bitten Sie daher, auf den „Gelben Seiten“ unter der Rubrik „Fahrschulen“ der betroffenen Gemeinde nachzuschlagen. Sie können aber auch über den folgenden Link die Liste der genehmigten Fahrschulen finden: http://www.mobilit.belgium.be/fr/Resources/publications/routier/pub_rijscholen_lijst_rijscholen.jsp