Ausländische Zulassung
Die mit ausländischen Kennzeichen zugelassenen Fahrzeuge können unter folgenden Bedingungen für eine praktische Prüfung akzeptiert werden:
Die ausländlichen Kennzeichen sind akzeptiert, wenn der Fahrzeuganwärter oder der Fahrbegleiter im Besitz folgender Dokumente ist, zusätzlich zu allen Borddokumenten:
ein Dokument des Eigentümers , aus dem hervorgeht, dass das Fahrzeug im Rahmen von einem Arbeitsvertrag genutzt wird;
eine Bescheinigung des Versicherungsmaklers, aus dem hervorgeht, dass das Fahrzeug vom Fahrzeuganwärter im Rahmen einer praktischen Führerscheinprüfung, auf belgischem Gebiet, benutzt werden kann.
Photokopien werden nicht akzeptiert. Das Fahrzeug muss die im Herkunftsland für die technische Kontrolle geltenden Rechtsvorschriften erfüllen.