OBFCM
• Um was handelt es sich beim OBFCM?
Es handelt sich um eine Verordnung (Durchführungsverordnung 2021/392), die den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (insbesondere über die Unternehmen der technischen Prüfstellen) auferlegt wird und darin besteht, dass die Daten zum Fahrzeugverbrauch anonym über ihre OBD-Stecker abgerufen werden. Diese Informationen, die der Europäischen Kommission einmal jährlich übermittelt werden, werden unter anderem dazu verwendet, die Verbindung mit den CO2-Emissionen wiederherzustellen und diese tatsächlichen Emissionen mit den von den Herstellern angekündigten Emissionen zu vergleichen, um neue Betrugsfälle zu vermeiden.
• Welche Fahrzeuge sind von dieser Kontrolle betroffen?
Bei den von dieser Datenerhebung betroffenen Fahrzeugen handelt es sich um Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 (Pkw und Nutzfahrzeuge), die ab dem 01.01.2021 erstmals in Betrieb genommen wurden.
Vollelektrische Fahrzeuge oder Fahrzeuge, deren Kraftstoff sich von Diesel, Benzin oder Bioethanol unterscheidet, sind jedoch nicht betroffen (Fahrzeuge, die mit Flüssiggas oder Erdgas betrieben werden, sind nicht betroffen).
• Welche Daten werden erfasst?
Die Daten, die über die elektronische Schnittstelle des Fahrzeugs erfasst werden, sind:
- Fahrgestellnummer (VIN)
- Die zurückgelegten Kilometer – die Gesamtfahrleistung, aber auch die in den zurückgelegten Kilometer in den verschiedenen Antriebsarten.
- Der tatsächliche Kraftstoffverbrauch in den verschiedenen Antriebsarten.
• Wie werden die Daten verwaltet?
Die Daten werden jährlich an die Behörde gemeldet, die sie an die Europäische Kommission weiterleitet und anschließend gelöscht werden.
Bei diesem Prozess werden keine personenbezogenen Daten über den Eigentümer des Fahrzeugs berücksichtigt.