Abgelaufen
Wenn Ihr provisorischer Führerschein (18 und/oder 36 Monate) vor weniger als 3 Jahre abgelaufen ist, können Sie einen neuen provisorischen Führerschein mit Begleiter mit einer Gültigkeit von 12 Monaten (PCP M12) bei Ihrer Gemeindeverwaltung erlangen.
Bedingungen:
- 6 praktische Unterrichtsstunden in einer anerkannten Fahrschule absolviert haben;
- Der provisorischen Führerschein M12 kann nur einmal angefordert werden.
Um zur praktischen Prüfung zugelassen zu werden, müssen Sie die theoretische Prüfung und den Risikowahrnehmungstest vor weniger als 3 Jahren bestanden haben.