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Oldtimer-Fahrzeuge

Auch Oldtimerfahrzeuge der Klasse L müssen ebenfalls einer technischen Kontrolle im Hinblick auf die Wiederzulassungunterzogen werden.
Diese Kontrolle wird selbstverständlich den Besonderheiten angepasst, die sich aus dem Alter der betreffenden Fahrzeuge ergeben, und zwar in derselben Logik wie die technische Kontrolle von „Oldtimer-Fahrzeugen“.
Das Fahrzeug muss selbstverständlich technisch in Ordnung sein, im Sinneder zum Zeitpunkt seiner Herstellung geltenden gesetzlichen Vorschriften.

Fermer