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Nachkontrolle

Haben Sie für Ihr Fahrzeug eine Prüfbescheinigung mit begrenzter Gültigkeit erhalten, muss eine Nachkontrolle an derselben Prüfstelle stattfinden, um zu prüfen, ob die festgestellten Defekte behoben worden sind.

Möchten Sie jedoch unbedingt bei einer anderen Prüfstelle vorfahren, so wird eine erneute umfassende Prüfung vorgenommen und angerechnet.

ACHTUNG Denken Sie daran, Ihr Fahrzeug innerhalb der auf Ihrer Prüfbescheinigung vermerkten Frist vorzufahren! Wird diese Frist um 2 Monate überschritten, muss eine neue Prüfung vorgenommen werden.

Für eine Nachkontrolle im Rahmen einer Prüfung nach einem Unfall oder einer Tieferlegungsprüfung ist die Terminvereinbarung Pflicht (087/39.39.49).

 

Fermer