Ablaufdatum
Das Ablaufdatum kann geändert werden, aber stets durch Verkürzung des Zyklus‘. Es steht Ihnen beispielsweise frei, eine Synchronisierung der Periodizitäten für Ihr Auto und Ihren Wohnwagen zu beantragen, indem Sie die eine oder andere Gültigkeitsdauer verkürzen. Dazu brauchen Sie die beiden Fahrzeuge lediglich am ersten der beiden Ablaufdaten gemeinsam vorzufahren.
Aufgrund der geltenden Gesetzgebung ist es uns nicht gestattet, das Gültigkeitsdatum aus welchem Grund auch immer zu verlängern.
Wird das Ablaufdatum überschritten, wird der Preis der Prüfung gemäß dem geltenden Tarif um die Gebühr für die Nichteinhaltung des Ablaufdatums erhöht. Dieser Betrag schwankt je nach Verspätung. Für weiterführende Auskünfte sei auf die Gebührenordnung (Tarife) verwiesen. Außerdem verlieren Sie Ihren Anspruch auf den etwaigen Bonus für die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung.
Wir erinnern Sie daran, dass Sie Ihr Fahrzeug im Falle von Fahrzeugen mit einer einjährigen Periodizität frühestens zwei Monate vor dem Ablaufdatum vorfahren können, und dass Sie es im Falle von Fahrzeugen mit einer sechsmonatigen Periodizität frühestens einen Monat vor dem Ablaufdatum vorfahren können, ohne die verbleibende Gültigkeitsdauer zu verlieren. Ein Beispiel: Ein Fahrzeug mit einem Ablaufdatum am 1. März kann ab dem 1. Januar vorgefahren werden. Die neue Prüfbescheinigung ist erneut bis zum 1. März des nächsten Jahres gültig.
Außerdem kann Ihr Fahrzeug von einer Drittperson vorgefahren werden.