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Reifen

Alle Reifen müssen pro Achse dieselben Merkmale und Abmessungen (ebenfalls Geschwindigkeits- und Tragfähigkeitsindex) aufweisen, es sei denn, dass auf der Zulassung des Fahrzeugs vorne und hinten ausdrücklich verschiedene Abmessungen angegeben sind. Bei Fragen zur Reifengröße wenden Sie sich bitte an einen Händler der Marke des Fahrzeugs oder einen professionellen Reifenmonteur. 

Der Verschleißgrad wird auf ¾ der Lauffläche gemessen, und es ist eine Differenz (links-rechts) von max. 3 mm pro Achse gestattet.

Die Tiefe der Hauptrillen der Reifen muss mindestens 1,6 mm auf ¾ der Lauffläche betragen.

Die Reifen dürfen nicht über die Karosserie hinausragen.

Es muss unter allen Umständen ein Freiraum zwischen der Lauffläche und der Innenfläche des Schutzbleches bestehen.

Der Geschwindigkeitsindex und die Ladekapazität der Reifen müssen mindestens denen entsprechen, die das TGP (Typgenehmigungsprotokoll), die Konformitätsbescheinigung oder das Handbuch des Herstellers vorsieht.

Entsprechen die Maße der montierten Reifen nicht den vom TGP vorgesehenen Maßen, müssen die Durchmesser der montierten Reifen den Durchmessern des TGP mit einer Toleranz von –2 % bis +1,5 % entsprechen.

Die Montage von Nicht-Originalfelgen und/oder -reifen darf die Laufflächenbreite nicht um mehr als 2 % erhöhen. Für Offroad-Fahrzeuge beträgt die Toleranz jedoch 4 %.

Reifen an ab dem 1. Januar 1998 in Betrieb genommenen Fahrzeugen müssen über eine E- oder e-Markierung verfügen. Für vor diesem Datum in Betrieb genommene Fahrzeuge ist das nicht Pflicht.

Seit dem 1. Januar 2004 müssen alle verkauften neuen Reifen eine E- oder e-Markierung aufweisen, und alle Neuwagen müssen mit solchen Reifen ausgestattet sein.

Fermer