Prüfbescheinigung - Verkehrsuntauglich
Der Zustand eines Elements oder mehrerer Elemente oder die Verstöße gegen die technischen Bestimmungen sorgt oder sorgen dafür, dass das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden darf. Ein derartiges Fahrzeug darf nur im Rahmen einer Leerfahrt die öffentliche Straße nutzen, um sich auf dem direktesten Weg von der Prüfstelle zu seinem Wohnsitz oder zur Werkstatt oder umgekehrt zu begeben.